Die „Berliner Zeitung“ veröffentlicht heute einen Gastbeitrag der AfD-Spitzenkandidatin zur Wohnungspolitik. Darin kritisiert sie zu recht die Verkäufe von öffentlichen Wohnungen vor 20 Jahren, macht dann aber nur genau einen eigenen Vorschlag: Wohnungen, in denen Migranten wohnen, anderen Wohnungssuchenden zu geben.
Eine „Zeitung“ gibt sich also nicht nur für einen Gastbeitrag einer rechtsextremen Partei her, sondern lässt auch ganz offene Volksverhetzung zu
teilten dies erneut

ijon
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@utrenkner
Die Aussage ist natürlich verkürzt, TV braucht einfache, kurze Sätze.
Gemeint ist: Stromnetzbetreiber müssen ihre digitalen Systeme nach den hohen Standards der KRITIS-Gesetzgebung betreiben. Diese KRITIS-Gesetz(e) gelten aber nur für private Betreiber, der Staat (auch das Land Berlin) hat die notwendige Verordnung nie erlassen. Entsprechend ist die IT im Sektor Staat und Verwaltung schlechter geschützt als die IT eines Stromnetzbetreibers.
ijon
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@u880d
hier ein bisschen mehr Hintergrund
ijon
2026-08-19 22:32:43